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ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG
End User License Agreement (EULA)

für alle qupDATA Software Produkte, Lösungen und Anwendungen
(bezeichnet als „SOFTWAREPRODUKT“ oder „SOFTWARE“ im Weiteren)

WICHTIG, BITTE LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN dieser Lizenzvereinbarung sorgfältig, bevor Sie die Installation des Programms fortsetzen:

Vertragsbedingungen im Rahmen von entgeltlichem Vertrag zwischen Financial Project Finanzkonzepte und Beratung e.K. (bezeichnet als „Financial Project“ oder „Lizenzgeber“ im Weiteren) der deutschlandweit die Softwareprogramme für PC/ Laptop vertreibt, die in seiner Firma selbst entwickelt worden sind
und den Besuchern der Plattform www.qupdata-software.com (bezeichnet als „Lizenznehmer“ im Weiteren), die im Rahmen des unter § 2 beschriebenen Bestellvorgangs das/die Software-Produkt(e) und möglicherweise dazugehörige Software-Komponenten, Medien, gedruckte Materialien und online oder elektronische Dokumentationen erwerben geschlossen werden.

Durch Herunterladen auf Ihrem Computer, Installation, Kopieren oder anderweitige Nutzung des Softwareprodukts erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser EULA gebunden zu sein. Dieser Lizenzvertrag stellt die gesamte Vereinbarung über das Programm zwischen Ihnen und Financial Project und ersetzt
alle früheren Verträge, Vertretung oder Vereinbarungen zwischen den Parteien. Wenn Sie nicht mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden sind installieren oder verwenden Sie nicht das SOFTWAREPRODUKT.

Die SOFTWARE ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Copyright-Verträge, sowie andere Gesetze zum geistigen Eigentum und Verträge geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Financial Projects, zu finden auf https://qupdata-software.com/agb/

§ 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Benutzer – bezeichnet einen Verbraucher. Es steht ihm ein Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Widerrufsbelehrung zu. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft,
die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Software/ Softwareprodukt – umfasst alle von uns über www.qupdata-software.com angebotenen vorgefertigten digitalen Erzeugnisse. Im Sinne dieser EULA bezeichnet werden Computerprogramme im ACCDE-Format (Microsoft Access Execute Only-Datenbankdatei), einschließlich aller zugehörigen Updates und Upgrades, die Lizenzgeber zur Verfügung stellt und für die Ihnen eine Lizenz erteilt hat.
Updates und Upgrades – im Sinne dieser EULA sind Aktualisierungen, Anpassungen und Verbesserungen der Software-Produkte, die für eine optimierte Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit und Leistung sorgen. Die Klassifizierung der Aktualisierung als Update oder Upgrade liegt im alleinigen Ermessen von Financial Project. Die kostenlosen Updates im Rahmen derselben Version (Release) sind inbegriffen.
Dokumentation – oder Benutzerhandbuch im Sinne dieser EULA bezeichnet schriftliche Materialien, in gedruckter oder elektronischer Form, die die Funktionen
der Software und/oder der Updates und Upgrades beschreiben und die dazu dienen, Sie bei der effektiven Nutzung der Software zu unterstützen. Eine solche Dokumentation ändert nicht die Bestimmungen dieser EULA oder ihrer zugehörigen Geschäftsbedingungen.
Demoversion – im Sinne dieser EULA ist eine unregistrierte Kopie der Software zur kostenlosen Nutzung der Software für Testzwecke für einen begrenzten Zeitraum durch einen Kunden. Eine Demoversion kann in bestimmten Softwareprodukten auch hinsichtlich der Funktionen eingeschränkt sein.
Services – meint die von uns über unseren Internetauftritt angebotenen Online-Support-Leistungen.

§ 2. TESTPHASE (DEMOVERSION), VERTRAGSSCHLUSS
(A) Je nach Produktart wird auch eine kostenlose Demoversion angeboten. In solchem Fall wird es gesondert auf Webplattform sichtlich dargestellt.
Nach der erfolgreichen Online-Registrierung wird Ihr Benutzer-Account für den Online-Download freigeschaltet um Softwareprodukte bzw. ausgewählte Variante eines Softwareproduktes downloaden und zeitlich begrenzt testen. Der Leistungsumfang der Software kann in einigen Fällen auch hinsichtlich
der Funktionen eingeschränkt sein.

Im Rahmen einer Demoversion, beginnend ab Installation der Software, wird gegenüber dem Benutzer auf den Kauf der Lizenz verzichtet. Während der Testphase steht die Software mit allen Funktionalitäten zur Verfügung und darf in den Grenzen der nachfolgenden Bestimmungen unentgeltlich genutzt werden. Die Testphase endet automatisch nach 20 Programmstarts. Die von dem Benutzer eingepflegten Kunden- und Vertragsdaten werden wegen Schließung des Programms nicht mehr zur Verfügung stehen. Wir empfehlen Ihnen deshalb fiktive Daten anzugeben.

Die Nutzung der Software über die Testphase hinaus erfordert eine Online-Aktivierung (Lizenzkauf) durch den Benutzer. Bei dem Erwerb einer kostenpflichtigen Lizenz der Software über unsere Internetplattform stellt die Darstellung der Software noch kein rechtlich bindendes Angebot von Financial Project dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Lizenznehmer, seinerseits ein Angebot abzugeben. Mit Abschluss der Bestellung des Lizenznehmers durch Anklicken des Buttons „Jetzt Lizenz kaufen“ gibt der Lizenznehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Lizenzvertrages ab. Vor Abschluss der Bestellung kann der Lizenznehmer seine Bestelldaten noch einmal auf Richtigkeit überprüfen und ggf. Korrekturen vornehmen bzw. den Bestellprozess abbrechen.

Financial Project wird den Eingang der Bestellung des Lizenznehmers durch Versand einer automatischen Eingangsbestätigung per E-Mail bestätigen. Mit dieser Bestätigungsmail erklärt Financial Project gleichzeitig auch die Annahme des Angebots des Lizenznehmers, so dass mit Zugang der Bestätigungsmail beim Lizenznehmer ein verbindlicher Lizenzvertrag zustande kommt. Abhängig von Zahlungsmodalität die Bestätigungsmail enthält neben den Bestelldaten des Lizenznehmers auch eine Rechnung und diesen Lizenzvertrag als (ausdruckbare) Anhänge oder sie wird erst nach dem Zugang der Zahlung (z. B. bei direkter Banküberweisung) nachträglich zugeschickt. Aus technischen Gründen der Registrierschlüssel (Freischaltcode) wird binnen 24 Stunden dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt.
(B) Eine kommerzielle Nutzung der vom Lizenzgeber an den Lizenznehmer überlassenen Demoversion ist grundsätzlich untersagt.
(C) Jegliche Gewährleistung ist hinsichtlich einer Demoversion, die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer überlassen hat, ausgeschlossen.

§ 3. PFLICHTEN DES LIZENZGEBERS
Erwirbt der Lizenznehmer eine entgeltliche Lizenz, schaltet Lizenzgeber mit der Vergabe des Registrierschlüssels Software zur dauerhaften Nutzung frei.
Der Benutzer erhält die Software im ACCDE-Format (ausführbare Version). Ein Anspruch auf Überlassung und Nutzung des Quellcodes besteht nicht.
Der Lizenzgeber wird die Software je nach Notwendigkeit weiterentwickeln. Zukünftige Leistungserweiterungen nach den Weiterentwicklungen werden
unter www.qupdata-software.com beschrieben sein und gegebenen Falls wird ein kostenloses Update im Rahmen derselben Version (Release) zur Verfügung stehen. Eine Verpflichtung zur Weiterentwicklung besteht für den Lizenzgeber indes nicht. Financial Project hat keine vertragliche Verpflichtung zur regelmäßigen Bereitstellung von Updates. Financial Project liefert die notwendige Dokumentation (Benutzerhandbuch) für die Software.
Dies ist im Programm bereits als CHM-Datei (ist ein Dateiformat der Firma Microsoft, das für Hilfedateien unter dem Betriebssystem Windows verwendet wird) integriert und wird zusätzlich auf elektronischem Wege auf unserem Internetauftritt zur Verfügung gestellt.

§ 4. LIZENZGEWÄHRUNG
1.
Die für eine reibungslose Nutzung der Software beim Lizenznehmer erforderlichen Systemanforderungen werden auf dem Internetauftritt
von qupdata-software.com unter DOKUMENTATION beschrieben. Für die Erfüllung dieser Systemvoraussetzungen ist allein der Lizenznehmer
verantwortlich. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Der Lizenzgeber leistet Gewähr, dass das Programm im Sinne der von ihm herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Lizenznehmer gültigen Programmbeschreibung brauchbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften aufweist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht.
2. Ist der Lizenznehmer Unternehmer, ist er verpflichtet, die Software unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen und etwaig vorliegende Mängel dem Lizenzgeber unverzüglich mitzuteilen. Anderenfalls ist eine Gewährleistung auf die vorgenannten Mängel ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch entsprechend, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.
3. Es besteht keine Gewährleistung hinsichtlich von Mängeln, die darauf beruhen, dass die Software in einer Hardware- und/oder Softwareumgebung den im Lizenzschein genannten Anforderungen nicht gerecht wird. Tritt ein Mangel auf und ist der Lizenznehmer Unternehmer, so hat der Lizenzgeber bei Vorliegen eines Sachmangels zunächst nachzuerfüllen bzw. kann nach eigener Wahl eine Sachlieferung nach dem Stand der Software vornehmen. Der Lizenzgeber genügt seiner Pflicht zur Nacherfüllung auch, wenn er Updates auf seiner Homepage zum Download anbietet. Ein Rücktrittsrecht des Lizenznehmers besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
4. Es wird darauf hingewiesen, dass der Lizenzgeber über die gesetzlich bestehenden Gewährleistungsansprüche keine Garantie zusichert. Mündliche oder schriftliche Ratschläge bzw. Beschreibungen bezüglich der Software stellen keine Garantiezusagen dar.

Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert wie folgt:

(A) Installation und Verwendung.
Financial Project gewährt Ihnen das Recht zur Installation und Nutzung von Kopien der SOFTWARE auf Ihrem Gerät auf dem eine ordnungsgemäß
lizenzierte Kopie des Betriebssystems, für die SOFTWARE entwickelt wurde. Die Vollversion des Programmes (Lizenz) darf weder an andere Personen weitergegeben noch auf mehr als zwei PC´s bzw. zwei Laptops oder PC und Laptop desselben Users installiert werden.
(B) Software-Nutzung.
Nutzung des Programms ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) des Programms durch Speichern,
Laden, Ablaufen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung des Programms und Verarbeitung von im Programm enthaltenen Daten durch den Computer.
Der Lizenznehmer ist auch berechtigt, die genannten Handlungen auch zum Test des Programms auszuführen. Eine Vervielfältigung des Benutzerhandbuchs ist ausgeschlossen.
(C) Sicherungskopien.
Sie dürfen Reservekopien der SOFTWARE, die erforderlich sind für die private Sicherung und Archivierung anfertigen. Eine Sicherungskopie auf einem beweglichen Datenträger ist als solche zu kennzeichnen und mit einem Urheberrechtsvermerk zu versehen. Der Lizenznehmer darf Urheberrechtsvermerke innerhalb der Software oder sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale nicht verändern oder entfernen.
(D) Technische Voraussetzung.
Der Lizenznehmer trägt dafür Sorge, dass er über einen Internetanschluss und eine geeignete Soft- und Hardwareausstattung verfügt. Die Bedienung
und Aufrechterhaltung dieser technischen Voraussetzungen liegen allein in der Verantwortung des Lizenznehmers.

§ 5. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN
1.
Aufrechterhaltung der Hinweise zum Urheberrecht.
Sie dürfen Urheberrechtsvermerke nicht entfernen oder verändern. Entsprechende Urheberrechtsvermerke gelten auch auf sämtliche Kopien der Software.
2. Verteilung.
Sie sind nicht berechtigt, Kopien des SOFTWAREPRODUKTES an Dritte weitergegeben.
3. Verbot von Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung.
Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder disassemblieren.
4. Vermietung.
Sie dürfen die Software nicht vermieten, verpachten oder verleihen.
5. Support Service.
Financial Project Finanzkonzepte und Beratung e.K. stellt Ihnen Dienstleistungen Support-Ticket-System im Zusammenhang mit dem SOFTWAREPRODUKT bereit. Das Support-Ticket-System zu unserem Produkt ist kostenlos und dauert drei Monate nach Kauf sowie immer bei Software-Fehlern.
6. Einhaltung der geltenden Gesetze.
Sie müssen alle geltenden Gesetze bezüglich der Nutzung der SOFTWARE nachzukommen.

§ 6. DAUER DES VERTRAGS UND KÜNDIGUNG
1. Financial Project räumt dem Lizenznehmer das Recht ein diese Software und die dazugehörigen Materialien auf unbestimmte Zeit zu nutzen.
2. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit zum Monatsende kündigen.
3. Ungeachtet aller sonstigen Rechte kann Financial Project diesen Lizenzvertrag fristlos kündigen, wenn Sie gegen die Bedingungen dieser EULA verstoßen.
4. Nach einer Kündigung ist der Lizenznehmer zur vollständigen Löschung der Software etwaiger Sicherungskopien/Backups und der auf seinem Rechnersystem installierten Dateien der Software sowie zur Vernichtung der in gedruckter (auf Papier) oder elektronischer Form Dokumentation und
des Registrierschlüssels verpflichtet. Der Lizenzgeber ist berechtigt, hinsichtlich dieser Löschung eine eidesstattliche Versicherung des Lizenznehmers
zu verlangen.
5. Jede Aufhebung, Änderung, Kündigung oder Ergänzung dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.

§ 7. SCHADENERSATZ BEI VERTRAGSVERLETZUNG
Der Lizenzgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass der Lizenznehmer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet, die dem Lizenzgeber bei einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen.

§ 8. VERJÄHRUNG
Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Lizenznehmers wegen Mängeln der Software sowie auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen beträgt ein (1) Jahr.

§ 9. COPYRIGHT
Alle Titel, einschließlich derer die nicht dem Urheberrecht unterliegen, in und an dem SOFTWAREPRODUKT sowie alle Kopien davon gehören Financial Project Finanzkonzepte und Beratung e.K. oder dessen Lieferanten. Alle Titel und Rechte an dem geistigen Eigentum in und an den Inhalten, die durch die Nutzung
der SOFTWARE geschaffen werden können sind das Eigentum des jeweiligen Besitzers und können durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze zum geistigen Eigentum werden und durch Verträge geschützt werden. Diese EULA gewährt Ihnen keine Rechte zur Nutzung solcher Inhalte.
Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte sind durch Financial Project Finanzkonzepte und Beratung e.K. reserviert. Financial Project übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der Informationen, Texte, Grafiken, Links oder anderer Inhalte die in dem SOFTWAREPRODUKT enthalten sind. Financial Project übernimmt keine Gewährleistung hinsichtlich irgendwelcher Schäden, die durch die Übertragung eines Computervirus, Wurm, Zeitbombe, Logikbombe, Trojaner oder andere solches Computerprogramm verursacht werden können.

§ 10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die Haftung des Lizenzgebers wird beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie die Verletzung von Leib oder Gesundheit sowie Tod und auf die Vorschriften des PrdHaftG. Die Haftung für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, wird ausgeschlossen. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die aufgrund der Benutzung dieser Software oder der Unfähigkeit, diese Software zu verwenden entstehen (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden
aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder aus anderem finanziellem Verlust, Defekte, Verbindungs- und Netzwerkfehler, deren Ursache im Verantwortungsbereich des Lizenznehmers liegt) auch wenn der Lizenzgeber von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Dies gilt nicht, soweit wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Bei einer Verletzung einer Hauptpflicht aus diesem Vertrag wird die Haftung des Lizenzgebers begrenzt auf den Schaden, der nach seiner Art vorhersehbar und typisch ist.
Die vorgenannte Haftungsbeschränkung bezieht sich auch auf Mitarbeiter, Vertreter oder sonstige Organe des Lizenzgebers.

§ 11. SICHERUNGSMASSNAHMEN
Der Lizenznehmer verpflichtet sich die Vertragssoftware vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern. Er wird hierfür geeignete Maßnahmen vornehmen. Insbesondere verpflichtet er sich, sämtliche Kopien der Vertragssoftware sowie die vorgenannten Zugangsdaten an einem vor dem Zugriff durch Unbefugte Dritte geschützten Ort aufzubewahren.

§ 12. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Im Zweifel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 13. ANWENDBARES RECHT
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gesetzliche Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere desjenigen Staates, in dem Sie als Verbraucher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.

§ 14. GERICHTSSTAND
Handelt es sich bei dem Lizenznehmer um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt Düsseldorf als Erfüllungs- und Gerichtsstandort vereinbart.


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